Ratgeber

    DSGVO und Website: welche Angaben Pflicht sind

    Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis sind kein Beiwerk, sondern Pflicht. Diese Übersicht zeigt, was auf eine geschäftliche Website gehört und welche Punkte in der Praxis am häufigsten fehlen.

    Impressum: wer Sie sind

    Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland braucht ein Impressum, das von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Es gehört sichtbar in den Fußbereich – nicht versteckt in der Datenschutzerklärung.

    • Vollständiger Name bzw. Firmenname und Rechtsform
    • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
    • E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, meist Telefon
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
    • Registergericht und Registernummer bei eingetragenen Unternehmen
    • Bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörde
    • Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte, falls zutreffend

    Datenschutzerklärung: was mit Daten passiert

    Die Datenschutzerklärung muss verständlich beschreiben, welche Daten Sie erheben, warum, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange sie gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden. Auch die Rechte der Besucher gehören dazu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

    Wichtig: Die Erklärung muss zu Ihrer Seite passen. Ein kopierter Text, der Dienste beschreibt, die Sie gar nicht nutzen – oder solche verschweigt, die Sie nutzen – ist schlechter als keiner.

    Cookies und Tracking: Einwilligung vor dem Laden

    Technisch nicht notwendige Cookies und Tracking-Dienste – etwa Statistik- oder Werbewerkzeuge wie das Meta-Pixel – dürfen erst nach aktiver Einwilligung geladen werden. Ein Banner, das lediglich informiert, während das Skript bereits läuft, erfüllt die Anforderungen nicht.

    • Ablehnen muss genauso leicht möglich sein wie Zustimmen.
    • Keine vorangekreuzten Kästchen und keine Zustimmung durch Weiterscrollen.
    • Die Entscheidung muss jederzeit widerrufbar sein.
    • Vor der Einwilligung dürfen keine Tracking-Skripte geladen werden.

    Kontaktformular richtig aufsetzen

    • Nur die Felder abfragen, die Sie wirklich brauchen.
    • Am Formular auf die Datenschutzerklärung verlinken.
    • Übertragung ausschließlich verschlüsselt (HTTPS).
    • Anfragen nicht unbegrenzt aufbewahren, sondern nach Erledigung löschen.
    • Wenn der Versand über einen Dienstleister läuft, gehört er in die Datenschutzerklärung.

    Der Klassiker: extern geladene Schriften und Karten

    Schriftarten, Karten und Videos, die beim Seitenaufruf von fremden Servern nachgeladen werden, übertragen die IP-Adresse Ihrer Besucher dorthin. Genau dafür wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnschreiben verschickt.

    Die saubere Lösung: Schriften selbst hosten, Karten und Videos erst nach einem Klick oder nach Einwilligung laden. Das ist technisch unaufwendig und beseitigt das Risiko dauerhaft.

    Weitere Punkte, die oft fehlen

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – auch kleine Betriebe brauchen es meist.
    • Auftragsverarbeitungsverträge mit Hoster, Newsletter- und Formularanbietern.
    • Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform bei Verbrauchergeschäften.
    • SSL-Zertifikat: Eine Seite ohne HTTPS ist heute nicht mehr vertretbar.
    • Bei Newslettern: dokumentierte Anmeldung im Doppel-Opt-in-Verfahren.

    Kurze Checkliste zum Abhaken

    Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen – etwa Gesundheitsdaten oder Shops – sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

    • Impressum vollständig und in zwei Klicks erreichbar
    • Datenschutzerklärung passt zu den tatsächlich genutzten Diensten
    • Cookie-Einwilligung mit gleichwertigem Ablehnen und Widerruf
    • Keine Skripte vor der Einwilligung
    • Schriften lokal eingebunden
    • HTTPS aktiv, Formular verschlüsselt
    • Verträge mit Hoster und Dienstleistern liegen vor

    FAQ

    Häufige Fragen

    Braucht auch ein Verein ein Impressum?

    Sobald die Seite über rein private Zwecke hinausgeht, ja. Für Vereine gehören zusätzlich der Vertretungsberechtigte und – falls vorhanden – das Vereinsregister hinein.

    Reicht ein kostenloser Generator für die Datenschutzerklärung?

    Als Grundlage kann er dienen, muss aber an die tatsächlich eingesetzten Dienste angepasst werden. Der ungeprüft übernommene Standardtext ist die häufigste Fehlerquelle.

    Ist ein Cookie-Banner immer nötig?

    Nein. Wer ausschließlich technisch notwendige Cookies einsetzt, braucht keine Einwilligung – ein Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt.

    Was droht bei Verstößen?

    Möglich sind Abmahnungen mit Kostennote und Bußgelder der Aufsichtsbehörden. In der Praxis sind Abmahnungen wegen extern geladener Schriften und fehlerhafter Banner am häufigsten.

    Prüfen Sie meine bestehende Website?

    Ja. Ich sehe mir Ihre Seite an und nenne konkret, was fehlt und wie es sich beheben lässt – auf Wunsch setze ich es direkt um.

    Sicherheit & Datenschutz · Webdesign · Was kostet eine Website? · Alle Ratgeber

    Benötigen Sie IT-Support oder eine neue Website?

    Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert weiter – egal ob technisches Problem, Website oder Microsoft 365.

    info@sgitbreisgau.de